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Handlungsleitsätze

Handlungsleitsätze

Um unsere Hauptziele bis 2050 zu erreichen, handeln wir im Rahmen unserer Möglichkeiten nach folgenden Handlungsleitsätzen:

1.

Verfügbare erneuerbare energetische Ressourcen nachhaltig, effizient und suffizient, also mit einem angemessenen Mass an Genügsamkeit, in Anspruch nehmen.

2.

Auf und an allen geeigneten Gebäuden erneuerbare Energieproduktion vorsehen.

3.

Jetzt beginnen mit der Planung von Restnetz, Umnutzung, Stilllegung und Rückbau bestehender Infrastrukturen der fossilen Wärmeversorgung und die Energieplanung konsequent ausrichten auf Wärmesysteme, die auf erneuerbaren Energien basieren.

4.

Keine fossilen Heizungen mehr einbauen, und keine alten durch neue fossile Heizungen ersetzen ausser in nicht anders lösbaren Ausnahmefällen.

5.

Das lokale Potenzial an erneuerbarer Wärme ausnutzen; Energieinfrastrukturen regional und überregional räumlich koordinieren.

6.

Alternative, erneuerbare Brenn-und Treibstoffe (beispielsweise Biogas, synthetische Gase oder flüssige Treibstoffe) langfristig nur für ganz gezielte Einsatzzwecke vorsehen – sie werden auch 2050 nur limitiert zur Verfügung stehen, beispielsweise für Hochtemperaturprozesse in der Industrie, saisonale Speicherung von Strom oder die Luft-/Seeschifffahrt.

7.

Nur Strom aus 100% erneuerbaren Energiequellen einsetzen. Damit ist auch Strom aus Kernenergie keine Option mehr zur Deckung der Elektrizitätsnachfrage.

8.

Bei der Produktion von erneuerbaren Energien auf den CO2-Fussabdruck der eingesetzten Technologien und Produkte achten, und dessen Minimierung in den Entscheidungsprozessen priorisieren.

9.

Wege kurz halten und wenn möglich zu Fuss, mit dem Velo oder dem Öffentlichen Verkehr zurücklegen; den verbleibenden motorisierten Individualverkehr auf leichte Fahrzeuge und elektrische oder erneuerbare Energie umstellen; auf Flüge wenn möglich verzichten.

10.

Emissionen aus dem Konsum – dazu zählen insbesondere die grauen Emissionen in Güter und Dienstleistungen – in allen Beschaffungsprozessen berücksichtigen und minimieren; auch Finanzanlagen klimaneutral platzieren.

11.

Lebensmittel primär aus regionalen, saisonalen, und pflanzlichen Quellen beschaffen.
Foodwaste verhindern.

12.

In Bauprojekten die grauen Emissionen der Baumaterialien mitberücksichtigen und deren Minimierung in den Entscheidungsprozessen priorisieren (vgl. Gebäudestandard EnergieSchweiz für Gemeinden/SVKI).

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