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Entstehung und Ausarbeitung


Entstehung und Ausarbeitung

Wie ist die Charta entstanden und wer hat sie ausgearbeitet?

In seiner Entstehung vereinigt die Charta das Ergebnis zweier Engagements im Jahr 2019:

  • Einerseits der Arbeiten an der Revision des «Leitkonzept 2000-Watt-Gesellschaft» einer Arbeitsgruppe unter der Leitung der Fachstelle 2000-Watt-Gesellschaft (Tom Blindenbacher) und unter Mitwirkung von Fachleuten von BFE, BAFU, EnergieSchweiz für Gemeinden, WWF, Stadt Zürich, Stadt Winterthur sowie weiteren Experten und Expertinnen.
  • Anderseits wurden seit Anfang 2019 in vielen Städte und Gemeinden eine Vielzahl von klimapolitischen Vorstössen eingereicht, so dass sich im letzten Sommer städtische und kommunale Energie- und Klimafachleute der beiden SVKI-Fachgruppen Energie sowie Klima & Umwelt zum Austausch über die Konsequenzen des Pariser Klima-Übereinkommens und der Forderungen der Klimabewegung für die kommunale Energie- und Klimapolitik trafen. 
    Bei der Diskussion von Berechnungsgrundlagen, dem Systemverständnis sowie von möglichen Strategien und Massnahmen entstand das gemeinsame Anliegen, kommunikativ ein starkes, gemeinsames Zeichen zur Vermittlung der Haltung engagierter Städte und Gemeinden zu setzen.

Die in der Folge in einem breiten Mitwirkungsprozess von über 20 Städten und Gemeinden ausgearbeitete «Klima- und Energie-Charta der Städte und Gemeinden» vereint die unterzeichnenden Gemeinden und Städte in einem gemeinsamen Bekenntnis zu einem engagierten und wirkungsvollen Klimaschutz.

Was geschieht nach der Unterzeichnung der Charta? Was ist in Zukunft vorgesehen, was nicht?

Die Charta soll nicht eine einmalige Aktion bleiben, sondern in den nächsten Monaten und Jahren eine ständig wachsende Gemeinschaft von innovativen, engagierten und verantwortungsbewussten Städten und Gemeinden für den Klimaschutz zusammenführen und öffentlich sichtbar machen. Die Charta lebt:

  • einerseits durch die kommunalen Teilziele, die nach und nach die Charta im Sinne eines Annex ergänzen und
  • anderseits über regelmässig und aus aktuellem Anlass vorgesehene Veranstaltungen für den Erfahrungsaustausch, die gemeinsame Kommunikation sowie ev. eine klimapolitische Positionierung.

Nicht vorgesehen ist die Aufnahme von operativen, massnahmeorientierten Aktivitäten in Form von Projekten oder Beratungsangeboten, da dafür in der Schweiz bereits gut etablierte Organisationen und Programme wie beispielsweise Energiestadt, EnergieSchweiz oder dem Klimaprogramm «Bildung und Kommunikation» des BAFU bestehen und keine konkurrierenden Doppelstrukturen aufgebaut werden sollen.

 

Ebenfalls nicht vorgesehen sind ein Monitoring oder eine Kontrolle der Zielerreichung und der Umsetzung der eingereichten kommunalen Teilziele. Die Charta orientiert sich an der Selbstverpflichtung, der Selbstdeklaration und damit auch der Selbstreflexion und -kontrolle.

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