Teilziele
Annex: Empfehlungen für städtische und kommunale Teilziele
Städtische und kommunale Teilziele dokumentieren das gemeinsame Engagement
Damit die Charta lebt, muss sie konkret fassbar und verpflichtend sein. Jede unterzeichnende Gemeinde oder Stadt erklärt sich bereit, innert 2 Jahren nach der Unterzeichnung der Charta eine Zusammenstellung ihrer wichtigsten, eigenen Ziele zum Klimaschutz im Rahmen der Charta öffentlich verfügbar zu machen. Diese kommunale Teilzielverpflichtung kann bei Bedarf jederzeit angepasst werden. Damit entsteht eine wertvolle Übersicht über mögliche sinnvolle Handlungsmöglichkeiten für verschiedene Stadt- und Gemeindegrössen sowie unterschiedliche lokale Rahmenbedingungen.
Exemplarische Teilziele als Empfehlung
Folgende Zusammenstellung von Teilzielen soll exemplarisch als Inspiration dienen, um für sich als Stadt oder Gemeinde konkrete, dem eigenen Kontext angepassten Ziele zu entwerfen oder Bestehende anzupassen im Hinblick auf die in der Charta deklarierten Grundsätze, Hauptziele und Handlungsgrundsätze. Die Teilziele nehmen Bezug auf die Handlungsfelder – eigene Verwaltung und eigene Betriebe sowie Energieversorgung, Mobilität, Finanzen, Konsum und Ernährung – in denen Städte und Gemeinden teilweise grossen, manchmal aber auch beschränkten Handlungsspielraum haben.
Teilziele der Unterzeichnende Gemeinden
Nachfolgend finden Sie die Unterziele der Gemeinden und Städte, die die Klima- und Energiecharta unterzeichnet haben.