Wie kann meine Stadt/Gemeinde die Charta unterzeichnen?
Für eine ordnungsgemässe Ratifizierung der Charta ist ein Beschluss der Gemeinde-, resp. der Stadtexekutive ausreichend. Es ist keine formelle Unterzeichnung oder ein Beitrittsakt vorgesehen.
Eine Stadt oder Gemeinde, die die Klima- und Energie-Charta ratifizieren will, teilen uns den Entscheid der Exekutive in einer kurzen Mitteilung brieflich oder per Email mit:
Klima- und Energie-Charta/Klima-Bündnis Schweiz
c/o Schweizerischer Verband Kommunale Infrastruktur (SVKI)
Postfach
3001 Bern
info@klimabuendnis.ch
Wann ist eine Ratifizierung möglich?
Eine Ratifizierung der Klima- und Energie-Charta für Städte und Gemeinden ist jederzeit möglich und insbesondere auch noch im Verlaufe des Jahres 2020 oder später.
Mit welchen Verpflichtungen ist eine Ratifikation verbunden?
In der Sache entspricht die Ratifikation der Charta einem Selbstbekenntnis und einer Selbstverpflichtung:
Selbstbekenntnis
- Die unterzeichnenden Städte und Gemeinden anerkennen ihre Verantwortung für den Klimaschutz und sind bereit, den Bund in seiner Klima- und Energiepolitik zu unterstützen.
- Sie bekennen sich zu der unter dem Pariser Klimaübereinkommen vereinten globalen Gemeinschaft und dabei insbesondere zur Zielsetzung, die globale Erwärmung des Klimas auf deutlich unter 2 Grad zu begrenzen.
- Sie verpflichten sich, im Rahmen des eigenen Handlungsspielraumes und der eigenen Möglichkeiten entlang ambitionierter Handlungsleitsätze die eigenen Anstrengungen zu erhöhen.
Damit verbunden ist ferner die Einwilligung zur öffentlichen Nennung der Gemeinde/Stadt als Mitträgerin der Charta in der Kommunikation der Charta-Trägerschaft und des Klima-Bündnis Schweiz.
Selbstdeklaration mittels städtischem oder kommunalem Teilziel
Zur Dokumentation dieser Selbstverpflichtung sind die unterzeichnenden Städte und Gemeinden bereit, innert 2 Jahren nach der Unterzeichnung der Charta eine Zusammenstellung ihrer wichtigsten, eigenen Ziele zum Klimaschutz im Rahmen der Charta öffentlich verfügbar zu machen. Diese kommunale Teilzielverpflichtung (umfassend 1-2 Seiten) kann bei Bedarf jederzeit angepasst werden.
Damit wird die Charta lebendig, konkret fassbar und verpflichtend, und es entsteht eine wertvolle Übersicht über mögliche sinnvolle Handlungsmöglichkeiten für verschiedene Stadt- und Gemeindegrössen sowie lokale Rahmenbedingungen.
Die individuellen Teilziele der einzelnen Städte und Gemeinden der Charta werden in geeigneter Form auf der Webseite der Charta öffentlich zugänglich publiziert.
Kein Monitoring, keine Kosten
Es ist ausdrücklich in keiner Form ein Monitoring oder eine Kontrolle im Bezug auf diese individuellen Teilziele durch die Trägerschaft der Charta geplant. Allerdings macht jede unterzeichnende Stadt oder Gemeinde ihre Zielsetzungen öffentlich, und kann entsprechend von der Öffentlichkeit daran gemessen werden.
Finanziell/organisatorisch zieht eine Ratifikation der Charta keine Verpflichtungen nach sich, da die Geschäftsstelle vom Klima-Bündnis Schweiz geführt wird. In Vorbereitung sind Veranstaltungen zum gegenseitigen Austausch und zur Kommunikation der Entwicklung der Charta im Sinne eine Angebotes und nicht verbunden mit einer Teilnahmeverpflichtung.
Beitritt zum Klima-Bündnis erwünscht
Unterzeichnende Städte und Gemeinden, die noch nicht Mitglied des Klima-Bündnis sind, sind herzlich eingeladen, diesem europäischen Bündnis von Städten und Gemeinden für den Klimaschutz beizutreten und damit auch das Engagement der Geschäftsstelle des Klima-Bündnis Schweiz für die Verwaltung der Charta zu honorieren. Eine Mitgliedschaft kostet rund 1 Rp. pro Einwohner bei einem Mindestbeitrag von Fr. 275.-.
Sie leisten damit auch einen Deckungsbeitrag an die Geschäftsstelle Klima-Bündnis Schweiz, die im Moment die Klima- und Energie-Charta kommissarisch verwaltet und entwickelt.
Bei Interesse an einer Mitgliedschaft:
Geschäftsstelle Klima-Bündnis Schweiz,
info@klimabuendnis.ch, 031 356 32 42