Wie kann meine Stadt/Gemeinde die Charta unterzeichnen?
Für eine Ratifizierung der Charta Nachhaltige Ernährung ist ein politischer Beschluss der jeweiligen Stadt/Gemeinde (Exekutive) ausreichend. Eine Ratifizierung ist jederzeit möglich. Es ist keine formelle Unterzeichnung vorgesehen. Die Stadt/Gemeinde teilt den Entscheid der Exekutive mit einem Protokollauszug an die Geschäftsstelle der Charta Nachhaltige Ernährung mit.
Mit welchen Verpflichtungen ist eine Ratifikation verbunden?
Die Ratifikation der Charta entspricht einem Selbstbekenntnis und einer Selbstverpflichtung der Stadt/Gemeinde.
Mit dem Selbstbekenntnis anerkennen die unterzeichnenden Städte und Gemeinden im Sinne einer Absichtserklärung ihre Verantwortung für nachhaltige Ernährungssysteme und sind bereit, damit einen Beitrag zum Netto-Null-Ziel der Schweiz bis 2050 zu leisten sowie die indirekten Treibhausgasemission durch importierte Produkte aus dem Ausland zu reduzieren.
Zur Selbstverpflichtung sind die unterzeichnenden Städte und Gemeinden bereit, innerhalb von zwei Jahren nach der Unterzeichnung der Charta ihre eigenen messbaren Ziele und Handlungen für ein nachhaltiges Ernährungssystem in geeigneter Weise – z.B. auf ihrer eigenen Webseite – zu veröffentlichen und somit ihr Engagement und ihre Ambitionen sichtbar zu machen. Die Handlungsfelder, welche die Charta vorsieht, sind nicht alle und sofort umzusetzen. Sie zeigen die Handlungsmöglichkeiten für Städte und Gemeinden, um die Hauptziele zu erreichen, und können ergänzt und angepasst werden.
Es ist kein Monitoring oder Kontrolle in Bezug auf die Ziele durch die Trägerschaft der Charta geplant. Jede Stadt und Gemeinde macht ihre Zielsetzungen und Handlungen öffentlich und kann entsprechend von der Öffentlichkeit daran gemessen werden.
Finanziell und organisatorisch zieht eine Ratifikation der Charta keine Verpflichtungen nach sich. In der Lancierungsphase im 2024/2025 stellen die initiierenden Städte Basel, Bern, Freiburg, Genf, Lausanne, St. Gallen und Zürich die Finanzierung der Geschäftsstelle der Charta sicher. Ab 2026 wird die Geschäftsstelle über den Mitgliederbeitrag beim Klima-Bündnis Schweiz finanziert.
Beitritt zum Klima-Bündnis erwünscht
Unterzeichnende Städte und Gemeinden, die noch nicht Mitglied des Klima-Bündnis sind, sind eingeladen, dem europäischen Bündnis von Städten und Gemeinden für den Klimaschutz beizutreten und damit auch das Engagement der Geschäftsstelle des Klima-Bündnis Schweiz für die Verwaltung der Charta Nachhaltige Ernährung zu honorieren. Eine Mitgliedschaft kostet rund 1 Rp. pro Einwohnende bei einem Mindestbeitrag von Fr. 275.-.